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Für Mandanten

Häufige Fragen – (FAQ)

 

Arbeitet die Kanzlei nur ortsgebunden in Osnabrück und Umgebung?

Nein, die Kanzlei ist grundsätzlich bundesweit für Sie tätig. Ich bin berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deuschland – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) – aufzutreten und Sie zu vertreten. Insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und Vereinfachung der Kommunikationswege ist eine überregionale Mandatsbearbeitung heutzutage unproblematisch.

Wie kann ich am besten mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

Sie haben die Möglichkeit mich über das Kontaktformular der Internetpräsenz, per Telefon oder aber per E-Mail zu kontaktieren. Die Erfahrung zeigt, dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter Schilderung des Falles, ggf. mit Zusendung von diesbezüglichen Unterlagen, am sinnvollsten erscheint um einen ersten Eindruck vom Fall zu bekommen.


Entsprechend kann eine spätere Erstberatung auch nicht nur allgemein, sondern auf Ihren Fall zugeschnitter erfolgen.

Wie geht es nach der ersten Kontaktaufnahme weiter?

Nach erfolgter Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Gesprächstermin, welcher entweder persönlich in den Kanzleiräumlichkeiten, am Telefon oder aber per Videotelefonie stattfinden kann. Dort können Sie Ihr Anliegen nochmals detaillierter schildern und erhalten zugleich eine Ersteinschätzung inkl. eines Aufzeigens einer groben Marschrichtung.


Nach im Anschluss erfolgter abschließender Sichtung und Überprüfung aller mir vorgelegter Informationen werden Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und der für Sie bestmögliche Weg gemeinsam beschritten.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Es gibt immer wieder Anwälte die mit kostenloser Erstberatung werben. Sie erhalten jedoch bei mir auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts eine fachliche Ersteinschätzung, welche neben der Einarbeitung in den Fall eine rechtliche Überprüfung beinhaltet, sodass Ihnen auf dieser Grundlage die bestehenden Risiken aufzeigt und einen konkreten Rat erteilt werden kann.


Sie profitieren also sowohl von meinem Fachwissen und Praxiserfahrung und erhalten eine Leistung die Ihnen zumeist viel Zeit, Geld und Geld erspart.

Um Missverständnisse vorzubeugen, soweit noch keine verbindliche Prüfung der Angelegenheit stattgefunden hat und auch noch kein anwaltlicher Rat zur Sache erteilt wird, entstehen für Sie durch dieses Gespräch selbstverständlich keine Kosten. Soweit Sie also lediglich Informationen zur Orientierung benötigen (deckt die Kanzlei dieses Rechtsgebiet überhaupt ab, welche Kosten kämen auf mich zu, wie ist der weitere Ablauf etc.), entstehen für dieses Gespräch selbstverständlich keine Kosten.

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

Eine Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aber durch Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant (Honorarvereinbarungen, z.B. als Pauschalen oder Abrechnung nach Stundensätzen).

 

Die Gebühren bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgt nach dem Gegenstandswert oder Streitwert. Haben Sie beispielsweise eine Geldforderung in Höhe von 3.500,00 EUR gegen jemanden, stellt dieser Forderungsbetrag in Höhe von 3.500,00 EUR auch den Gegenstandswert dar, nach welchem die Anwaltsvergütung berechnet wird.


Bei Ansprüchen, bei denen es nicht direkt um Geld geht (bspw. Wohnungskündigung), richtet sich der Gegenstandswert dann entweder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften oder ist durch die Rechtsprechung geregelt.

 

Für einen ersten Kostenüberblick können Sie bspw. sogenannten Prozesskostenrechner nutzen, alternativ sprechen Sie mich gerne an.

Muss ich immer die Kosten eines Rechtsanwaltes selber zahlen?

Grundsätzlich sind Sie als Auftraggeber mir gegenüber zum Ausgleich meiner Kostennote verpflichtet. In vielen Sonderkonstellationen haben Sie jedoch auch ein Erstattungsanspruch/Schadensersatzanspruch gegen die Gegenseite, d.h. dass diese zur Kostentragung Ihrer Anwaltskosten, notfalls durch gerichtliche Entscheidung, verpflichtet ist.


Insofern macht es auch in vielen Fällen Sinn die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwalts zu beanspruchen.

Übernimmt meine Rechtschutzversicherung den Fall?

Je nach Rechtsschutzversicherer bestehen Unterschiede im Versicherungsschutz, was den Umfang und die abgedeckten Rechtsgebiete angeht. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt es für eine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung zunächst maßgeblich darauf an, ob die Rechtsangelegenheit wegen der Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrer Police und den Versicherungsbedingungen Ihres Rechtsschutzversicherers.

 

Sie können entsprechend zunächst kurz Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung aufnehmen und erfragen, ob Ihre Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist. Alternativ kann die reine Anfrage neben der Tätigkeit in Ihrer Angelegenheit auch durch mich erfolgen.